KONSULAR Personallösungen GmbH verpflichtet sich zu jeder Zeit im Rahmen ihrer Arbeit, jede Art von Benachteiligung von Bewerbern wegen eines in §1 AGG genannten Grundes, wie
zu unterlassen und auch jeden Anschein einer solchen Benachteiligung zu vermeiden.
Dies bezieht sich u. a. auf
In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, daß wir aus Gründen der besseren Lesbarkeit in unseren Texten oft nur die männliche Form nutzen. Selbstverständlich sind immer alle Geschlechter angesprochen.