Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
der KONSULAR Personallösungen GmbH Heinrich Nölle (im Folgenden „KONSULAR“ genannt)
1.1 KONSULAR erbringt Leistungen (Vermittlung von Fach- und Führungskräften, Personalberatung, Coaching, Outsourcing etc.) ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Als von KONSULAR vermittelt gelten auch solche Kandidaten, die in einem Zeitraum von 24 Monaten ab erstmaliger Vorstellung durch KONSULAR einen Vertrag mit dem Kunden oder einer seiner Tochterfirmen abschließen.
1.3 Die dem Kunden von KONSULAR überlassenen Unterlagen und Informationen zu Kandidaten (z.B. Bewerbungsunterlagen, Mitarbeiterprofile, Eignungstests etc.) sind nur für den jeweiligen Kunden bestimmt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlagen und Informationen über die Kandidaten – weder im Original noch in Kopie – an Dritte weiterzugeben.
1.4 Für den Fall der unbefugten Weitergabe der Unterlagen und Informationen zu Kandidaten an Dritte vereinbaren KONSULAR und der Kunde eine von dem Kunden zu zahlende Vertragsstrafe i.H.v. EUR 10.000,-. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
2.1 Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen ist, errechnet sich das Bruttojahreszielgehalt als Summe aller Gehaltszahlungen aus den ersten 12 Monaten, die auf die Probezeit folgen, einschließlich aller Boni sowie geldwerter Vorteile, gleich ob diese Zusatzleistungen als Prämie, Gratifikation, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Firmen-Kfz zur Privatnutzung oder ähnliches bezeichnet werden.
2.2 Die Provision von KONSULAR aus Vermittlung bzw. Nachweis zum Abschluss eines Vertrages, wird mit Abschluss des Vertrages mit dem ausgesuchten Kandidaten fällig, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf dem Konto von KONSULAR als geleistet. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.
2.3 Die Berechnung der Provision für Personalberatungsleistungen, die nicht im Rahmen einer beauftragten Vermittlung erbracht werden (z.B. Erstellung von Gutachten, Durchführung von Assessment Center, Coaching, Eignungsdiagnostik etc.), erfolgt gemäß gesonderter Vereinbarung.
2.4 Reisekosten und Spesen von KONSULAR oder eines Kandidaten sind vom Kunden nur bei entsprechender gesonderter Vereinbarung zu zahlen.
2.5 Sämtliche Provisionen und Kosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.6 Bereits geleistete Honorarzahlungen oder auch Teile davon werden ausnahmslos nicht zurückerstattet.
3.1 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass KONSULAR alle Unterlagen und Informationen erhält, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.
3.2 Der Kunde benennt KONSULAR mit Beginn der Zusammenarbeit einen Mitarbeiter der befugt ist, rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben. Benennt der Kunde von KONSULAR keinen Mitarbeiter, so gilt im Verhältnis zu KONSULAR jeder Mitarbeiter des Kunden als zur Vertretung des Kunden bevollmächtigt.
3.3 Nach Beendigung des an KONSULAR erteilten Auftrages, hat der Kunde alle in seinem Besitz befindlichen Unterlagen im Sinne von Teilziffer 1.3 an KONSULAR zurück zu geben.
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, KONSULAR unverzüglich anzuzeigen, wenn er sich für einen Kandidaten entschieden hat. Der Kunde ist gehalten, diese Information spätestens bei Vertragsabschluss (Zwischen dem Kunden und dem Kandidaten) zu übermitteln.
4.2 Diese Information beinhaltet den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die Laufzeit des Vertrages sowie Art und Höhe der an den Kandidaten zu zahlende Vergütung gem. Abs. 2.1.
4.3 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Pflichten nach Teilziffer 4.1 und 4.2 vereinbaren KONSULAR und der Kunde eine vom Kunden zu zahlende Vertragsstrafe i.H.v. EUR 10.000,-. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
5.1 KONSULAR übernimmt – vorbehaltlich Teilziffer 5.2 – keine Haftung für den Inhalt und die Richtigkeit der Unterlagen von und zu Kandidaten.
5.2 KONSULAR haftet für Schäden für sich und ihre Erfüllungsgehilfen aus Vertrag und/oder Gesetz nur, falls KONSULAR oder ihre Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer dem Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt oder den Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von KONSULAR oder deren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
6.1 Änderungen und Ergänzungen der zwischen KONSULAR und dem Kunden getroffenen Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
6.2 Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden als dann anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem beabsichtigten Zweck entsprechende Regelung in zulässiger Weise treffen.
6.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
6.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bonn.